Standeskommission

Die Standeskommission ist ein Organ des Pfarrvereins. Sie kann angegangen werden, wenn ein Mitglied des Pfarrvereins gegen die Standesregeln verstösst, oder ein entsprechender Verdacht vorliegt. Erhält die Standeskommission Meldung, muss sie die Vorwürfe klären, hat aber keine Weisungsbefugnis.

Reglement über die Standeskommission (PDF)

Die Standesregeln wollen der Pfarrperson «eine gewisse Absicherung innerhalb ihrer Berufsausübung geben. Sie geben ihm den Rahmen, in welchem er sich bewegen kann und soll. Sie sollen in diesem Sinn Transparenz schaffen und unklare Situation vermeiden helfen. (..) Sie sollen die Würde, sowie die psychische, spirituelle und physische Integrität aller Menschen schützen mit denen der Pfarrer in Ausübung seines Amtes zu tun hat. Sie sollen den Berufsstand des Pfarrers schützen und die Kollegialität fördern.», vgl. Art.2 der Standesregeln.

Standesregeln (PDF)