Standeskommission

Die Standeskommission ist ein Organ des Pfarrvereins. Sie kann angegangen werden, wenn ein Mitglied des Pfarrvereins gegen die Standesregeln verstösst, oder ein entsprechender Verdacht vorliegt. Erhält die Standeskommission Meldung, muss sie die Vorwürfe klären, hat aber keine Weisungsbefugnis.

Reglement über die Standeskommission (PDF)

«Die Standesregeln stellen Richtlinien dar, an welchen sich die Glaubwürdigkeit von Pfarrer*innen messen lässt. Diese umfasst die Qualität ihrer Arbeit, die Kollegialität und die persönliche Lebensführung.» (vgl. Art.II der Standesregeln)

Standesregeln (PDF)